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Frequently asked questions - Häufig gestellte Fragen

 

Muss ich einen Termin vereinbaren?

Ja! Bitte vereinbare in jedem Fall einen Termin mit mir.

 

Bekomme ich auch die RAW-Dateien?

Raw-Bilder gebe ich leider grundsätzlich nicht raus, weil das nur ein Zwischenprodukt vor dem fertigen Bild ist. Die Bildentwicklung ist ein Teil meiner kreativen Arbeit. Natürlich stelle ich dir aber die Bilder in höchster Auflösung als tif, jpg oder anderen Formaten zur Verfügung.

 

Hast du feste Öffnungszeiten?

Nein. Da ich die Fotografie nur noch als Hobby betreibe, habe ich kein Studio und keine festen Öffnungszeiten mehr. Schreib mir am besten über das Kontaktformular, um über deine Fotoprojekt-Ideen zu sprechen.

 

Arbeitest du nur im Studio oder auch on location?

Beides. Gemeinsam suchen wir die geeignete Location für unser Fotoprojekt.

 

Was bedeutet "Retusche"?

"Retusche" ist die professionelle Bearbeitung eines Fotos. Bei deinen Portraits entferne ich z.B. störende Pickelchen, Rötungen oder Augenränder und sorge für ein gleichmäßigeres Hauterscheinungsbild. Ich lege hierbei jedoch großen Wert darauf, dass das Ergebnis noch natürlich und nicht zu übertrieben bearbeitet aussieht.

 

Sollte ich mich vor einem Fotoshooting professionell stylen oder schminken lassen?

Es kommt natürlich ganz darauf an, wie du auf den Fotos wirken möchtest. Generell kann ich ein professionelles Styling für ein Fotoshooting nur empfehlen. Bei Bewerbungsfotos reicht jedoch in der Regel ein leichtes, selbst aufgelegtes Make-up.

 

Kann ich jemanden zum Fotoshooting mitbringen?

So ein Fotoshooting ist natürlich ganz schön aufregend. Deshalb kannst du gerne zur Unterstützung eine Person deines Vertrauens mitbringen.

 

Habe ich die uneingeschränkten Bildrechte an meinen Fotos?

Nein. Es gibt grundsätzlich 3 verschiedene Rechte, die ich gerne erkläre.
1. Das Urheberrecht des Fotografen: Dieses Recht ist nicht veräußerbar und bleibt immer bei Daennart Fotografie, das Recht auf die Namensnennung des Fotografen bei Veröffentlichungen fällt auch in diese Kategorie. Alle Fotos sind als Werk grundsätzlich durch das Urheberrecht geschützt. Die Fotos sind entweder als Lichtbildwerke im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG oder zumindest als einfache Lichtbilder im Sinne des § 71 Abs. 1 UrhG geschützt.
2. Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht: ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden.
3. Nutzungsrecht: Hier wird die Nutzung des Bildes für verschiedene Zwecke geregelt. Für den privaten Gebrauch (Abzüge machen, an Freunde weitergeben, usw.) sind alle meine Bilder freigegeben, zusätzlich erlaube ich die private Nutzung in sozialen Netzwerken. Die berufliche/gewerbliche Nutzung von Bildern muss zusätzlich erworben werden.