Frequently asked questions - Häufig gestellte Fragen
Ja! Bitte vereinbare in jedem Fall einen Termin mit mir, auch für Pass- und Bewerbungsfotos.
Bei mir ist nur Barzahlung möglich. Bei großen Beträgen schreibe ich in Einzelfällen gerne auch eine Rechnung.
Ja, nach 10-15 Minuten kannst du die entstandenen Fotos schon mitnehmen.
Raw-Bilder gebe ich leider grundsätzlich nicht raus, weil das nur ein Zwischenprodukt vor dem fertigen Bild ist. Die Bildentwicklung ist ein Teil meiner kreativen Arbeit. Natürlich stelle ich dir aber die Bilder in höchster Auflösung als tif, jpg oder anderen Formaten zur Verfügung.
Nein. Da ich viel auf Außenterminen bin (z.B. in Kitas und Schulen), habe ich keine festen Öffnungszeiten. Schreib mir am besten über das Kontaktformular, um einen Termin zu vereinbaren.
Beides. Gerne komme ich auch zu dir nach Hause oder zu einer location deiner Wahl. Nimm einfach Kontakt zu mir auf, ich berate dich diesbezüglich gern.
"Retusche" ist die professionelle Bearbeitung eines Fotos. Bei deinen Portraits entferne ich z.B. störende Pickelchen, Rötungen oder Augenränder und sorge für ein gleichmäßigeres Hauterscheinungsbild. Ich lege hierbei jedoch großen Wert darauf, dass das Ergebnis noch natürlich und nicht zu übertrieben bearbeitet aussieht.
Es kommt natürlich ganz darauf an, wie du auf den Fotos wirken möchtest. Generell kann ich ein professionelles Styling für ein Fotoshooting nur empfehlen. Bei Bewerbungsfotos reicht jedoch in der Regel ein leichtes, selbst aufgelegtes Make-up.
So ein Fotoshooting ist natürlich ganz schön aufregend. Deshalb kannst du gerne zur Unterstützung eine Person deines Vertrauens mitbringen.
Nein. Es gibt grundsätzlich 3 verschiedene Rechte, die ich gerne erkläre.
1. Das Urheberrecht des Fotografen: Dieses Recht ist nicht veräußerbar und bleibt immer bei Daennart Fotografie, das Recht auf die Namensnennung des Fotografen bei
Veröffentlichungen fällt auch in diese Kategorie. Alle Fotos sind als Werk grundsätzlich durch das Urheberrecht geschützt. Die Fotos sind entweder als Lichtbildwerke im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5
UrhG oder zumindest als einfache Lichtbilder im Sinne des § 71 Abs. 1 UrhG geschützt.
2. Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht: ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber
bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden.
3. Nutzungsrecht: Hier wird die Nutzung des Bildes für verschiedene Zwecke geregelt. Für den privaten Gebrauch (Abzüge machen, an Freunde weitergeben, usw.) sind alle meine
Bilder freigegeben, zusätzlich erlaube ich die private Nutzung in sozialen Netzwerken. Die berufliche/gewerbliche Nutzung von Bildern muss zusätzlich erworben werden.
Adresse
Daennart Fotografie
Markt 4
41569 Rommerskirchen
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